E-Rezept für Privatpatienten: Das sollten Sie als Arzt beachten!

E-Rezept
Praxisalltag

Seit Kurzem haben Sie als Arzt die Möglichkeit, auch E-Rezepte für Privatpatienten anzubieten. Da neue digitale Lösungen zu Beginn häufig mit Unsicherheit einhergehen, bieten wir Ihnen im Folgenden einen Überblick über die Vorteile und die technischen Voraussetzungen. Mit dem vorliegenden Wissen freuen sich sicher auch Ihre Patienten, dass Sie sie bei den Schritten der Digitalisierung an die Hand nehmen und begleiten können.

Kurz und knapp

Privatversicherte können ihre Privatrezepte zukünftig mithilfe der E-Rezept-App erhalten. Hierzu muss in Ihrer Arztpraxis zunächst das neueste Update Ihrer Praxissoftware heruntergeladen und eine sogenannte KIM-Adresse eingerichtet werden. Ihre Privatpatienten wiederum benötigen die E-Rezept-App, die App ihrer jeweiligen PKV sowie eine Krankenversichertennummer, um ihre Identität mithilfe eines Online Check-ins für das E-Rezept zu verifizieren.

Was ist ein E-Rezept?

Während Sie Ihren Patienten in der Vergangenheit lediglich Rezepte als Ausdruck in Papierform aushändigen konnten, gibt es seit Kurzem die Möglichkeit, digitale Rezepte auszustellen. Hierbei kann zwischen den E-Rezepten für gesetzlich Krankenversicherte, die in der Apotheke mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte ausgelesen werden können, und den E-Rezepten für Privatversicherte, die mithilfe der sogenannten E-Rezept-App verarbeitet werden können, unterschieden werden.

Das E-Rezept für GKV-Patienten

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können ihre digitalen Rezepte mithilfe ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erhalten und einlösen. Hierzu steckt Ihr Praxisteam die eGK des Patienten zunächst bei Ihnen in der Arztpraxis ins Kartenterminal und erstellt das entsprechende Rezept in Ihrer Praxissoftware. Das Rezept wird nun beim E-Rezept-Fachdienst gespeichert. Anschließend muss Ihr Patient die Karte lediglich bei einer Apotheke seiner Wahl einstecken lassen. Der betreuende Apotheker kann das Rezept über den E-Rezept-Fachdienst abrufen, mithilfe der eGK entschlüsseln und dem Patienten anschließend das verschriebene Arzneimittel aushändigen.

Benötigen GKV-Patienten lediglich ein Folgerezept oder sollen sie ihr Rezept beispielsweise im Anschluss an eine Videosprechstunde erhalten, können sie ihr E-Rezept mithilfe ihrer elektronischen Gesundheitskarte direkt nach der elektronischen Signatur im Praxisverwaltungssystem in der Apotheke einlösen, ohne hierzu nochmal in die Arztpraxis kommen zu müssen. Das E-Rezept wird digital im E-Rezept-Fachdienst hinterlegt. Die elektronische Gesundheitskarte dient lediglich als Schlüssel, um das Rezept in der Apotheke abrufen lassen zu können. Ein jedes Mal erneutes Einstecken in der Arztpraxis ist hierzu nicht erforderlich.

Tipp: Feste Zeiten für die digitale Signatur der E-Rezepte
Indem Sie die E-Rezepte täglich zu einer festgelegten Tageszeit gesammelt signieren, schaffen Sie Klarheit für Ihre Patienten. Ihre Patienten wissen dadurch, dass sie ihre Rezepte beispielsweise immer direkt nach 14 Uhr in ihrer Apotheke einlösen können.

Alternativ zu ihrer elektronischen Gesundheitskarte haben GKV-Patienten zudem die Möglichkeit, (ebenso wie Privatpatienten) die kostenfreie E-Rezept-App zu nutzen oder sich das E-Rezept in der Arztpraxis oder in der Apotheke ausdrucken zu lassen. Zwar sieht dieser Ausdruck anders aus als das bisher verwendete Muster 16, kann aber gleichermaßen gehandhabt werden.

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Lupe

Nachdem Apotheken bereits seit September 2022 in ganz Deutschland entsprechend digitalisiert und geschult sind, um E-Rezepte einlösen zu können, sind Arztpraxen nun seit dem 01. Januar 2024 ebenfalls verpflichtet, mindestens für gesetzlich krankenversicherte Patienten E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte auszustellen. Ärzte, die den Vorschriften des sogenannten „Digital-Gesetzes“ (Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens, kurz „DigiG“) nicht nachkommen, müssen damit rechnen, dass ihr Honorar um circa 1 Prozent gekürzt wird.

Um Privatpatienten zukünftig denselben Komfort durch die digitale Lösung bieten zu können, gilt es nun auch für Privatpraxen, hinsichtlich der Digitalisierung nachzuziehen.

E-Rezept seit 2024 auch für Privatpatienten möglich

Da nicht alle Privatpatienten von ihrer Krankenversicherung eine elektronische Gesundheitskarte erhalten, mit der sie ihre digitalen Rezepte einlösen könnten, mussten für sie zunächst die digitalen Voraussetzungen geschaffen werden, damit auch sie auf die sogenannte Telematikinfrastruktur zugreifen können. Mithilfe der Telematikinfrastruktur sind Ärzte, Apotheken, Therapeuten und andere Institutionen des Gesundheitswesens miteinander vernetzt. Sie dient der sicheren Übertragung der Patientendaten in die Arztpraxen.

Wie ist die Telematikinfrastruktur aufgebaut und worauf ist bei der TI zu achten? In unserem Beitrag zur Telematikinfrastruktur erhalten Sie alle Infos.

Zu diesem Zweck hat die gematik mit der E-Rezept-App für Privatversicherte nun eine alternative, innovative Digitalisierungslösung ins Leben gerufen. Hiermit können Ihre Patienten nicht nur ihre Rezepte einlösen, sondern außerdem jederzeit unkompliziert die korrekte Medikation ihrer verschiedenen Medikamente, einschließlich der empfohlenen Einnahmeweise sowie der vorgegebenen Dosierung, einsehen.

Wichtig:
Um die E-Rezept-App nutzen zu können, benötigen Ihre Patienten ein Smartphone mit Near Field Communication (NFC). Heutzutage sind die meisten neueren Smartphones NFC-fähig.

Um die Krankenversichertennummer sowie alle weiteren Stammdaten des Privatpatienten an die Arztpraxis übertragen zu können, hat die gematik in Kooperation mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) den sogenannten Online-Check-in entwickelt. Dies wurde im Laufe des vergangenen Jahres soweit ausgearbeitet, dass schließlich am 20. September 2023 in einem Pilotprojekt der Allianz Private Krankenversicherung laut Angaben der gematik das erste E-Rezept eines Privatpatienten mithilfe der E-Rezept-App eingelöst werden konnte. Neben der Allianz Private Krankenversicherung und der gematik waren an diesem Pilotprojekt zudem der Verband der Privaten Krankenversicherung sowie ADV Apotheken Datenverarbeitung, DENS, ehex, Noventi und RISE beteiligt. Hinsichtlich der Datensicherung haben zudem der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) an dem Pilotprojekt mitgewirkt.

Im Gegensatz zum E-Rezept für GKV-Patienten, bleibt das E-Rezept für Privatpatienten vorerst weiterhin freiwillig.

Was ist die gematik?
Bei der gematik GmbH handelt es sich um die Nationale Agentur für Digitale Medizin. Ihr Ziel ist es, mithilfe der Telematikinfrastruktur zu ermöglichen, dass sich die verschiedenen Akteure im deutschen Gesundheitswesen digital miteinander vernetzen und immer mehr Prozesse digital abgebildet werden können.

Zu den Gesellschaftern der gematik gehören:

  • das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • die Bundesärztekammer (BÄK)
  • die Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
  • der Deutsche Apothekerverband (DAV)
  • die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV)
  • die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
  • der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)

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Christoph Lay
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E-Rezept Anleitung für Ärzte: So ermöglichen Sie Ihren Privatpatienten die Nutzung von E-Rezepten

Viele Hausärzte sowie Fachärzte schaffen derzeit die Voraussetzungen, um ihren Privatpatienten mithilfe der E-Rezept-App digitale Rezepte ausstellen zu können. Um keinen Wettbewerbsnachteil zu erleiden, empfiehlt es sich daher, dass Sie – sofern noch nicht geschehen – ebenfalls zeitnah die technischen Voraussetzungen in Ihrer Arztpraxis schaffen und anschließend Ihre Patienten bei den Schritten der Digitalisierung an die Hand nehmen.

Vorbereitung in der Arztpraxis: die technischen Voraussetzungen schaffen

Bevor Sie Ihren Privatpatienten den Umstieg auf E-Rezepte anbieten können, müssen in Ihrer Arztpraxis zunächst ein paar Voraussetzungen erfüllt werden.

  1. Die Praxissoftware updaten
    Laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist die Möglichkeit, E-Rezepte auszustellen, bereits in über 90 Prozent der Praxisverwaltungssysteme (PVS) gegeben. Demnach muss das PVS hier in vielen Fällen lediglich auf die aktuelle Version gebracht und die Funktion für E-Rezepte eingeschaltet werden. Falls dies nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, empfiehlt es sich, bei dem Anbieter Ihrer Praxissoftware nachzufragen, ob die Software das Ausstellen von E-Rezepten bereits unterstützt. (Hier gelangen Sie zu unserem Überblick und Vergleich von Praxissoftware)
  2. KIM einrichten
    Neben der aktuellen Version Ihrer Praxissoftware benötigen Sie eine KIM-E-Mail-Adresse. KIM ist eine weitere Anwendung der gematik. Die Abkürzung KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“. Die KIM-E-Mail-Adresse wird demnach benötigt, um Rezepte, Befunde, Arztbriefe sowie andere medizinische Dokumente mit höchster Sicherheit elektronisch übertragen zu können.

Um eine KIM-Adresse einrichten zu können, befolgen Sie die folgenden zwei Schritte:

  • Entscheiden Sie sich für einen KIM-Anbieter. Eine Auswahl finden Sie im gematik-Fachportal.
  • Bestellen Sie bei dem von Ihnen gewählten Anbieter eine oder mehrere KIM-E-Mail-Adresse(n).

Die Vorbereitung: Das müssen Ihre Patienten tun

Auch für Ihre Patienten ist das E-Rezept neu. Daher ist es empfehlenswert, dass Sie sie entsprechend darüber aufklären, wie sie zukünftig bestmöglich von den Vorteilen der E-Rezepte profitieren können:

  1. Die E-Rezept-App herunterladen
    Ihre Privatpatienten müssen sich zum einen die E-Rezept-App der gematik herunterladen, um die von Ihnen bereitgestellten E-Rezepte letztlich einsehen und bei ihrer Apotheke einreichen zu können.
  2. Die App ihrer PKV herunterladen
    Zudem benötigen sie die App ihrer jeweiligen Privaten Krankenversicherung (PKV). Nur mit der jeweiligen PKV-App können Ihre Patienten ihre digitale Identität (GesundheitsID) vergeben (Schritt 3), jederzeit auf ihre Krankenversichertennummer zugreifen (Schritt 4), den Online Check-in durchführen (Schritt 5) und später letztlich Kostenbelege einreichen.
  3. Eine GesundheitsID vergeben
    In der PKV-App müssen Ihre Patienten nun im nächsten Schritt eine digitale Identität vergeben, auch GesundheitsID genannt. Hierbei handelt es sich um einen 6-stelligen Code, den Ihre Patienten anschließend benötigen, um sich in der E-Rezept-App anzumelden und somit auf die Telematikinfrastruktur zugreifen zu können.
  4. Die Krankenversichertennummer anfragen
    Um die E-Rezept-App nutzen zu können, benötigen Ihre Patienten eine Krankenversichertennummer (KVNR). Diese ist nicht mit ihrer Versicherungsnummer gleichzusetzen. Ihre Patienten müssen ihre Krankenversichertennummer explizit bei ihrer Privaten Krankenversicherung anfragen. Diese muss anschließend wiederum einen Antrag bei einer zentralen KVNR-Vergabestelle einreichen, um eine Krankenversichertennummer für ihren Patienten zu erhalten. Diese Nummer dient als Identifizierungsmerkmal und wird von den Patienten benötigt, um die diversen Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen zu können. Für den Antrag benötigt die Private Krankenversicherung Ihrer Patienten die jeweilige Rentenversicherungsnummer, aus der anschließend die Krankenversichertennummer generiert wird. Um die Krankenversichertennummer zu erhalten, ist eine Authentifizierung erforderlich. Diese können Ihre Patienten entweder per Postident-Verfahren durchführen oder indem sie persönlich in einer Filiale ihrer Krankenkasse vorstellig werden.
  5. Den Online Check-in durchführen
    Sobald Ihre Patienten die beiden benötigten Apps installiert und ihre Krankenversichertennummer erhalten haben, haben sie die Möglichkeit, in der jeweiligen PKV-App den sogenannten Online Check-in durchzuführen. Dieser Vorgang ist das Äquivalent zum Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte bei gesetzlich krankenversicherten Patienten. Hierdurch wird die Krankenversichertennummer an Ihre Praxis übermittelt. Um den Online Check-in anzustoßen, müssen Sie Ihrem Patienten nun die KIM-Adresse Ihrer Praxis zur Verfügung stellen, beispielsweise mithilfe eines QR-Codes. Sobald Ihr Patient den Code gescannt hat oder Ihre KIM-Adresse manuell eingegeben hat, werden die in der PKV-App hinterlegten Stammdaten über den Kommunikationsdienst KIM an Ihre Arztpraxis übertragen. Sobald der Online Check-in erledigt ist, ist die Einrichtung abgeschlossen und Sie können Ihren Privatpatienten E-Rezepte ausstellen. Mithilfe ihrer GesundheitsID können sich Ihre Patienten anschließend in der E-Rezept-App anmelden, um auf das Rezept zuzugreifen und es einzulösen.
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Diese Vorteile bietet die E-Rezept-App

Die E-Rezept-App bringt sowohl für Ihre Arztpraxis als auch für Ihre Patienten einige Vorteile mit sich.

Weg- und Zeitersparnis für Patienten
Patienten müssen für Folgerezepte nicht mehr extra in die Praxis kommen. Gerade für immobile Patienten und ihre Angehörigen bietet dies einen nennenswerten Vorteil. Doch auch ein Großteil der mobilen Patienten wird sich sicher über die neugewonnene Zeit freuen. Während Patienten ihre Rezepte früher in der Praxis abholen, anschließend bei der Apotheke vor Ort einlösen und gegebenenfalls an einem anderen Tag zur Abholung wiederkommen mussten, können sie sich heute das E-Rezept auf ihr Smartphone schicken lassen, es direkt online bei einer Apotheke einreichen und sich die Medikamente gegebenenfalls sogar per Botendienst zu sich nach Hause senden lassen.

E-Rezept auch während Videosprechstunde möglich
Ein weiterer Vorteil der E-Rezepte liegt darin, dass sie auch während einer ärztlichen Videosprechstunde ausgestellt werden können und dem Patienten direkt vorliegen. So müssen Ihre Patienten im Anschluss an ihre Videosprechstunde nicht erst warten, bis das Rezept nach ein paar Tagen per Post bei ihnen eingeht, sondern können es bei der Apotheke direkt im Anschluss an die Videosprechstunde einlösen.

Kosten- und Zeitersparnis in der Arztpraxis
Nicht nur für Patienten, sondern auch für Ihre Arztpraxis bringt das E-Rezept Ersparnisse mit sich, nachdem die Voraussetzungen erstmalig geschaffen wurden. So werden durch das E-Rezept z. B. Fernbehandlungen unkomplizierter möglich und es ist kein anschließender Versand der Rezepte erforderlich. Hierdurch werden zudem die Kosten für Briefe und Porto verringert. Darüber hinaus werden E-Rezepte gleich beim Ausstellen digital auf ihre Vollständigkeit und Korrektheit geprüft, wodurch weniger Nachfragen oder Korrekturen notwendig werden.

Patienten haben Rezepte immer dabei
Die meisten Ihrer Patienten führen Ihr Smartphone wohl nahezu immer mit sich. Dadurch haben sie auch ihre Rezepte immer mit dabei. Das Rezept kann nicht mehr verloren gehen und es kann jederzeit eingelöst werden, wenn ihr Patient an einer Apotheke vorbeikommt.

Alles auf einen Blick
Wie war die Dosierung noch gleich? – Dank der E-Rezept-App finden Patienten alle Infos zu ihren digital verschriebenen Medikamenten gesammelt an einem Ort und haben alle Angaben auf einen Blick. So finden die Patienten in der E-Rezept-App nicht nur ihr Rezept, sondern zudem Infos zur empfohlenen Einnahme und können jederzeit einsehen, in welcher Menge und zu welcher Tageszeit sie ihre Medikamente einnehmen sollen.

Einfaches Einlösen in der Online-Apotheke
Für Patienten, die ihre Rezepte nicht bei einer Apotheke vor Ort, sondern bei einer Online-Apotheke einlösen, bietet das E-Rezept zudem den Vorteil, dass sie ihre Rezepte nicht mehr einscannen oder abfotografieren müssen, um sie einlösen zu können.

Entlastung auch für Angehörige
Die Pflege eines Angehörigen kann strapazierend und zeitintensiv sein. Auch hier bietet die E-Rezept-App Abhilfe: Mithilfe der Familienfunktion trägt die App dem Umstand Sorge, dass Rezepte nicht immer persönlich, sondern häufig auch von pflegenden Angehörigen oder Eltern kranker Kinder eingelöst werden. In der E-Rezept-App können Nutzer nicht nur ihre eigenen Rezepte, sondern auch die ihrer Angehörigen verwalten, einsehen und einlösen.

Unkompliziertes Einreichen bei der Privaten Krankenversicherung
Durch das E-Rezept wird nicht nur das Einlösen in der Apotheke erleichtert, sondern auch der Prozess zur Kostenerstattung. Patienten können ihre Rezepte mithilfe der E-Rezept-App und der App ihrer jeweiligen PKV unkompliziert zur Kostenerstattung einreichen. Es ist nicht mehr erforderlich, Rezepte persönlich bei der Krankenversicherung vorzulegen oder sie abzufotografieren oder einzuscannen, um sie digital einreichen zu können. Mit der E-Rezept-App ist das Einreichen nun mit einem Klick möglich.

Weniger Papierdurchsatz
Neben den Vorteilen für die Patienten und eine einfachere Handhabung in Praxen und Apotheken, bringt die Möglichkeit der digitalen Rezepte auch Vorteile für die Umwelt mit sich. Durch die digitale Lösung werden weniger Papierausdrucke notwendig, wodurch Ressourcen gespart und Wälder geschont werden.

Apotheken-Übersicht
Die E-Rezept-App bietet zudem eine Übersicht über die Apotheken in der Nähe. Hier werden unter anderem die Öffnungszeiten angezeigt. Außerdem erfahren Patienten in der Apotheken-Übersicht, welche der Apotheken einen Botendienst anbieten. Dies stellt einen weiteren großen Vorteil vor allem für immobile Patienten dar. Doch auch viele mobile Patienten freuen sich sicherlich über die Möglichkeit, sich ihre Arzneimittel direkt nach Hause liefern lassen zu können und in der E-Rezept-App auf einen Blick zu sehen, welche der Apotheken einen solchen Botendienst anbieten.

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Bringt die E-Rezept-App auch Probleme mit sich?

Der größte Nachteil der E-Rezept-App liegt wohl darin, dass sie derzeit noch nicht bei allen Ärzten deutschlandweit einsatzbereit ist. Während bereits rund 90 Prozent der Praxisverwaltungssysteme die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des E-Rezepts für Privatversicherte geschaffen haben, gilt es nun für die Privatpraxen sowie die Privaten Krankenversicherungen, im Rahmen der Digitalisierung entsprechend nachzuziehen. Erst dann können Privatpatienten deutschlandweit das E-Rezept nutzen.

Weitere ausbaufähige Punkte der E-Rezept-App bestehen darin, dass Zuzahlungen sowie eventuelle Informationen zu Wechselwirkungen zwischen Medikamenten derzeit noch nicht dargestellt werden.

Da das Signieren der Rezepte durch die digitale Lösung extrem vereinfacht wird, besteht zudem das Risiko, dass Rezepte vorm Signieren nicht mehr gründlich geprüft werden. Denn durch die Möglichkeit der elektronischen Signatur, die gleichzeitig für mehrere E-Rezepte getätigt werden kann, ist es im Grunde nicht mehr erforderlich, dass Sie als Arzt jedes Rezept einzeln durchgehen und unterschreiben. Damit Sie jedoch weiterhin sicherstellen können, dass Sie Ihren Patienten die richtigen Arzneimittel in der korrekten Dosierung und unter Berücksichtigung eventueller Wechselwirkungen verschreiben, empfiehlt es sich, sämtliche E-Rezepte in Ihrer Praxisverwaltungssoftware von Ihrem Praxispersonal zunächst auf die Aufgabenliste setzen zu lassen. Anschließend können Sie die Rezepte – wie bisher in Papierform – gesammelt durchgehen und sie abschließend elektronisch signieren.

Nach der Einrichtung: Was darf auf dem E-Rezept für Privatpatienten nicht fehlen?

Bei E-Rezepten für Privatpatienten gelten dieselben Pflichtangaben wie auch beim Privatrezept in Papierform. Grundlage hierfür liefert § 2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV).

Angaben zum Arzneimittel

  • Bezeichnung des verschriebenen Arzneimittels oder des Wirkstoffes
  • Wirkstärke
  • Darreichungsform
  • Menge (N1 = kleine Verpackungsgröße bis N3 = größte Verpackungsgröße)
  • Dosierung (sofern dem Patienten kein Medikationsplan vorliegt)
  • Bei Wiederholungsrezepten: Anzahl der Wiederholungen
  • Bei Arzneimitteln, die direkt in der Apotheke vor Ort angemischt werden: Angaben zur entsprechenden Zusammensetzung (§ 2 Abs. 1 S. 4a AMVV)

Angaben des Rezeptausstellers:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Berufsbezeichnung
  • Elektronische Unterschrift

Angaben zum Patienten

  • Vor- und Nachname
  • Geburtstag

Weitere Angaben

  • Ort und Datum der Rezeptausstellung
  • Gültigkeitsdauer des Rezepts
E-Rezept für Privatpatienten: Das sollten Sie als Arzt beachten!
E-Rezept

Die elektronische Signatur der E-Rezepte

Da die E-Rezepte in der Regel (sofern kein Ausdruck angefragt wird) lediglich in digitaler Form vorliegen, ist eine handschriftliche Signatur hier nicht weiter erforderlich. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, die E-Rezepte in Ihrer Arztpraxis mithilfe Ihres Heilberufsausweises digital zu signieren.

Um diesen Prozess zu vereinfachen, empfiehlt die gematik die sogenannte Komfortsignatur. Hierzu müssen Sie morgens lediglich Ihren Heilberufsausweis (HBA) in das Kartenterminal Ihrer Praxis einstecken und einen zuvor festgelegten PIN eingeben. Hierdurch schalten Sie die Möglichkeit frei, bis zu 250 E-Rezepte für den Rest des Tages per Mausklick mit einer elektronischen Signatur zu versehen. Nach 250 Rezepten oder spätestens am nächsten Tag ist ein erneutes Einstecken Ihres Heilberufsausweises erforderlich.

Hinweis:
Da aktuell für reine Privatärzte keine gesetzliche Vorgabe besteht, einen eHBA einzusetzen, rechnet die Ärztekammer Nordrhein damit, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür in den nächsten Jahren geschaffen werden.

Da der Heilberufsausweis während der gesamten Zeit im Kartenterminal stecken bleiben muss, ist es erforderlich, dass das Kartenterminal in einem den Patienten unzugänglichen Raum steht. Sofern Sie in Ihrer Praxis auch GKV-Patienten behandeln und ihre Gesundheitskarten am Empfang auslesen, benötigen Sie entsprechend zwei Terminals.

Wo und wie können Privatpatienten ihre E-Rezepte einlösen?

Wenn Privatversicherte ihre E-Rezepte einlösen möchten, haben sie verschiedene Möglichkeiten:

  1. Der Patient übermittelt das Rezept mithilfe der E-Rezept-App direkt digital an eine Apotheke seiner Wahl. Auch das Einreichen bei Online-Apotheken ist über die E-Rezept-App möglich.
  2. Der Patient zeigt in der Apotheke den Rezeptcode in seiner E-Rezept-App vor.
  3. Der Patient legt in der Apotheke einen Ausdruck seines E-Rezepts vor.

Wie lange sind E-Rezepte für Privatpatienten gültig?

Elektronische Rezepte haben dieselbe Gültigkeit wie Papierrezepte.

Gültigkeit von Rezepten:

  • Blaue Privatrezepte: 3 Monate
  • Grüne Empfehlungsrezepte: unbegrenzt

Im Vergleich: Rosafarbene GKV-Rezepte sind 28 Tage lang gültig.

Rezepte für Betäubungsmittel, häusliche Krankenpflege sowie für Hilfsmittel werden bisher weiterhin ausschließlich in Papierform ausgestellt, sollen laut Angaben der gematik jedoch zukünftig ebenfalls über die E-Rezept-App abgebildet werden können. Da noch nicht alle Akteure gleichermaßen flächendeckend an die Telematikinfrastruktur angebunden sind, müssen hier jedoch zunächst nach und nach die technischen Voraussetzungen geschaffen werden.

Wie können Rezepte für Privatpatienten ohne NFC-fähiges Smartphone ausgestellt werden?

Auch wenn es heutzutage für den größten Teil der Bevölkerung normal ist, ein Smartphone zu besitzen und täglich bei sich zu tragen, gibt es doch immer noch einige Ausnahmen. Für Patienten, die kein NFC-fähiges Smartphone besitzen oder schlichtweg nicht mit E-Rezepten arbeiten möchten, können Sie die jeweiligen Rezepte in Ihrer Arztpraxis ausdrucken. Patienten, die kein Smartphone benutzen, haben so weiterhin die Möglichkeit, ihre Rezepte unkompliziert einzulösen. Privatpatienten, die ein Rezept in Papierform haben möchten, können nun von Ihnen einen Ausdruck mit einem Rezeptcode erhalten, welcher in der Apotheke eingescannt werden kann.

Wichtig ist hierbei, dass Patienten ihre E-Rezepte nicht selbst ausdrucken. Einige Daten sind digital gespeichert und gehen beim Ausdrucken verloren.

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Wie können Patienten die E-Rezepte zur Kostenerstattung bei ihrer PKV einreichen?

Um die Kosten für Medikamente oder andere Hilfsmittel von ihrer Privaten Krankenversicherung erstattet bekommen zu können, müssen Ihre privatversicherten Patienten zunächst in ihrer E-Rezept-App zustimmen, dass sie damit einverstanden sind, dass in der App neben den Rezepten auch die Belege hinterlegt werden. Nachdem das E-Rezept in einer Apotheke eingelöst wurde, wird in der E-Rezept-App dann ein entsprechender Kostenbeleg erzeugt. Um den Kostenbeleg anschließend automatisch an die jeweilige PKV-App zu übermitteln, können Ihre Privatpatienten in der E-Rezept-App nun ganz einfach auf den Button „Einreichen“ klicken. Alternativ können Ihre Patienten den Kostenbeleg als PDF abspeichern und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt mithilfe ihrer PKV-App einreichen.

Ihre Patienten sind noch unsicher?

Neue digitale Möglichkeiten gehen immer auch mit einem gewissen Maß an Unsicherheit, vielleicht sogar Skepsis einher. Wenn es in Ihrem Interesse liegt, die Abläufe in Ihrer Arztpraxis fortlaufend zu digitalisieren und Ihre eigene Arbeitszeit sowie die Arbeitszeit Ihrer Medizinischen Fachangestellten zunehmend effizienter zu gestalten, ist es daher von Vorteil, Ihre Patienten entsprechend an die Hand zu nehmen, Sorgen und Unsicherheiten abzubauen und sie bei den neuen Schritten Richtung eines digitalen Gesundheitswesens unterstützend zu begleiten.

Hierzu ist es unter anderem empfehlenswert, Ihr Praxisteam entsprechend zu schulen, um Ihre Patienten beispielsweise bei der Einrichtung und beim Zurechtfinden in ihrer E-Rezept-App unterstützen zu können. Zudem können Sie Ihren Patienten hilfreiches Informationsmaterial an die Hand geben.

Eine weitere Möglichkeit, mit Unsicherheit bei den Patienten umzugehen, ist es, in der Übergangszeit zunächst zweigleisig zu fahren: Ermutigen Sie Ihre Patienten, die E-Rezept-App auszuprobieren, drucken Sie Ihnen das E-Rezept jedoch zusätzlich in Papierform aus. So können sich Ihre Patienten von der digitalen Lösung überzeugen lassen, während sie zusätzlich einen Plan B in der Tasche haben.

E-Rezepte für Privatpatienten richtig abrechnen nach GOÄ

Zur Abrechnung eines E-Rezepts können dieselben GOÄ-Ziffern herangezogen werden wie auch zur Abrechnung eines Privatrezepts in Papierform. Um ein E-Rezept zu berechnen, eignen sich demnach die GOÄ-Ziffern 1, 2 und 3. In der folgenden Übersicht sehen Sie, in welchen Fällen die drei GOÄ-Ziffern jeweils Anwendung finden.

In welchen Fällen ist die GOÄ-Ziffer anwendbar? Regelhöchstsatz
GOÄ-Ziffer 1 Das E-Rezept wird als Teilleistung einer ärztlichen Beratung von weniger als 10 Minuten ausgestellt. 10,72 €
GOÄ-Ziffer 2 Ein Arzthelfer stellt ein Wiederholungsrezept aus, ohne dass eine persönliche Beratung durch den Arzt stattfindet. 3,15 €
GOÄ-Ziffer 3 Das E-Rezept wird als Teilleistung einer ärztlichen Beratung von mehr als 10 Minuten ausgestellt. 20,11 €
GOÄ-Ziffer: 2
Ausschlussziffern:

Die Leistung nach Nummer 2 darf anläßlich einer Inanspruchnahme des Arztes nicht zusammen mit anderen Gebühren berechnet werden.

GOÄ-Ziffer: 3

GOÄ 3: Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher –

150 Punkte
150
Punktzahl
1,0
8,74 €
Einfachsatz
2,3
20,11 €
Regelhöchstsatz
3,5
30,60 €
Höchstsatz
Ausschlussziffern:

Die Leistung nach Nummer 3 (Dauer mindestens 10 Minuten) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach Nummer 5, 6, 7, 8, 800 oder 801. Eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall bedarf einer besonderen Begründung.

Welche PKV unterstützt bereits das E-Rezept für Privatversicherte?

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht darüber, welche der Privaten Krankenversicherungen ihren versicherten Privatpatienten das E-Rezept bereits anbieten.

Diese PKV bieten das E-Rezept bereits an:

  • Allianz
  • Versicherungskammer Bayern
  • debeka

Diese PKV bieten das E-Rezept noch nicht an:

  • Signal Iduna
  • AXA
  • Barmenia
  • Die Continentale (voraussichtlich Ende 2024)
  • DKV
  • envivas
  • ERGO
  • Gothaer
  • Hallesche
  • HUK Coburg

(Stand: Februar 2024)

Gebührenordnungen
GOÄ und GOZ im Online-Verzeichnis

Die Gebührenordnungen (GOÄ, GOZ) können Sie in unserem digitalen Online-Verzeichnis einsehen.
Inklusive aller Punktwerte, Steigerungssätze und Ausschlussziffern.

Das E-Rezept für Privatpatienten - Ein Ausblick in die Zukunft

Während es seit dem 01. Januar 2024 für Ärzte verpflichtend ist, das E-Rezept für GKV-Patienten anzubieten, steckt das E-Rezept für Privatpatienten noch in den Kinderschuhen. Sofern innerhalb der Arztpraxis bereits die erforderlichen technischen Voraussetzungen geschaffen wurden, können Sie als Arzt mittlerweile also auch für Privatpatienten E-Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel ausstellen. E-Rezepte für Hilfsmittel, Betäubungsmittel und Co. sollen laut Angaben der gematik stufenweise ebenfalls ermöglicht werden. Die Anwendungsbereiche der E-Rezepte für Privatpatienten sowie auch für gesetzlich versicherte Patienten werden in den kommenden Jahren somit immer weiter zunehmen.

Da die Apotheken bereits deutschlandweit an die Telematikinfrastruktur angebunden sind, um die E-Rezepte der GKV-Patienten auslesen zu können, liegt es nun an den übrigen Arztpraxen, ebenfalls die nächsten Schritte Richtung Digitalisierung zu gehen, um zukünftig auch den Privatpatienten flächendeckend E-Rezepte anstelle von Papierrezepten anbieten zu können. Hierbei sind Sie wiederum abhängig von den technischen Möglichkeiten Ihres Praxisverwaltungssystems und der jeweiligen Privaten Krankenversicherung Ihrer Patienten. Es ist zu erwarten, dass sowohl der Großteil der Praxisverwaltungssysteme als auch die Privaten Krankenversicherungen im Laufe der kommenden Monate und Jahre sukzessive nachziehen werden, damit ihnen durch ausbleibenden technischen Fortschritt hinsichtlich der E-Rezepte für Privatpatienten zukünftig kein Wettbewerbsnachteil entsteht.

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Die richtige Anlaufstelle bei weiteren Fragen

Die Einführung des E-Rezepts für Privatpatienten und der Ausbau der notwendigen digitalen Infrastruktur wird künftig wohl weiterhin einige Fragen aufwerfen. Für diesen Fall möchten wir Ihnen im Folgenden die richtigen Ansprechpartner an die Hand geben:

Ansprechpartner für Sie als Arzt:

Fragen zur Anbindung an Ihre Praxissoftware:

  • gematik
  • Ihr Praxissoftware-Anbieter

Fragen zur Krankenversichertennummer

  • PKV des jeweiligen Patienten

Fragen zur digitalen Identität („GesundheitsID“)

  • PKV des jeweiligen Patienten

Fragen zum Online Check-in

  • PKV des jeweiligen Patienten

Fragen zur E-Rezept-App (vonseiten Ihrer Patienten)

  • technische Hotline der gematik (0800-2773777)

Fragen zur Einlösbarkeit (vonseiten Ihrer Patienten)

  • jeweilige Apotheke

Häufige Fragen rund um das E-Rezept für Privatpatienten

Privatpatienten können das E-Rezept mithilfe der E-Rezept-App nutzen. Das Rezept wird in der Arztpraxis erstellt, digital signiert und anschließend in die E-Rezept-App der Privatpatienten übertragen. Dort können die Privatpatienten es abrufen und in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen.

Das erste E-Rezept von einem Privatpatienten wurde am 20. September 2023 eingelöst. Die Privaten Krankenversicherungen, die verschiedenen Anbieter von Praxissoftware sowie zahlreiche Arztpraxen arbeiten nun daran, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um Ihren Patienten ebenfalls das E-Rezept anbieten zu können. Das E-Rezept für GKV-Patienten ist bereits seit dem 01. Januar 2024 verpflichtend.

Um das E-Rezept für Privatpatienten anbieten zu können, müssen Sie als Arztpraxis zunächst sicherstellen, dass Sie das neueste Update Ihrer Praxissoftware heruntergeladen und eine KIM-E-Mail-Adresse eingerichtet haben. Ihre Privatpatienten müssen anschließend die E-Rezept-App sowie die App ihrer jeweiligen PKV herunterladen und den sogenannten Online Check-in durchführen.

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